Zertifizierter Anbieter von Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI
Ihr vertrauenswürdiger Partner für umfassende Betreuung und Unterstützung im Alltag. Lassen Sie uns gemeinsam ein Leben in Würde und Selbstbestimmung gestalten. Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Dienstleistungen.
Anregende Gespräche, gemeinsames Lesen und Spiele für mehr Freude
Unterstützung bei Haushalt, Kochen, Putzen und täglichen Aufgaben
Kreative Aktivitäten, Spaziergänge und Ausflüge zur Förderung der Lebensfreude
Hilfe bei Arztterminen, Einkäufen und Behördenbesuchen
Bei Rheinengel steht der Mensch im Mittelpunkt. Unser engagiertes Team bietet umfassende Betreuung und Unterstützung, um ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen. Mit jahrelanger Erfahrung und zertifizierten Dienstleistungen nach § 45 SGB XI sind wir Ihr vertrauenswürdiger Partner für alle Betreuungsbedürfnisse.
Unser Ziel ist es, individuelle Lösungen für jeden unserer Kunden zu finden und sie mit Professionalität und Empathie zu begleiten.
Kontaktieren Sie unsWir bieten liebevolle und individuelle Betreuung, die auf die Bedürfnisse jedes Einzelnen abgestimmt ist.
Unsere Aufgabe ist es, Familien zu entlasten und ihnen die nötige Unterstützung zu bieten.
Wir stellen sicher, dass unsere Kunden mit Würde und Respekt behandelt werden.
Wir bieten umfassende Betreuung und können diese direkt mit den Kranken- und Pflegekassen abrechnen. Mit einem Pflegegrad übernehmen wir die Abrechnung der Betreuungszeiten. Auch bei der Antragstellung für Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis unterstützen wir Sie. Für private Buchungen erhalten Sie eine transparente monatliche Rechnung. Kontaktieren Sie uns für individuelle Lösungen.
Kontakt aufnehmenErhalten Sie ab Pflegegrad 1. Es werden monatlich 125,00€ auf Ihrem Pflegekonto gutgeschrieben. Sie können jederzeit und ohne vorherige Beantragung uns beauftragen, Sie zu unterstützen.
Beantragen Sie Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 nach mindestens 6 Monaten Betreuung. Es ist notwendig, dass eine Pflegeperson im Pflegegutachten eingetragen wurde. Kombinierbar mit anteiliger Kurzzeitpflege (806,00€).
Notwendig bei frisch erhaltenem Pflegegrad, wenn Entlastungsleistungen §45 nicht ausreichen. Dies ermöglicht eine umfassendere Betreuung.
Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf Haushaltshilfe im Krankheitsfall. Unabhängig von Pflegegraden können Sie nach einem Unfall, während einer Schwangerschaft, nach einer OP oder einem Krankenhausaufenthalt Unterstützung erhalten. Mit einem Eigenanteil ist zu rechnen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse, und wir unterstützen Sie bei der Beantragung.