Unsere Abrechnungsleistungen

Wir bieten umfassende Betreuung und können diese direkt mit den Kranken- und Pflegekassen abrechnen. Mit einem Pflegegrad übernehmen wir die Abrechnung der Betreuungszeiten. Auch bei der Antragstellung für Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis unterstützen wir Sie. Für private Buchungen erhalten Sie eine transparente monatliche Rechnung. Kontaktieren Sie uns für individuelle Lösungen.

Kontakt aufnehmen

Erhalten Sie ab Pflegegrad 1. Es werden monatlich 125,00€ auf Ihrem Pflegekonto gutgeschrieben. Sie können jederzeit und ohne vorherige Beantragung uns beauftragen, Sie zu unterstützen.

Beantragen Sie Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 nach mindestens 6 Monaten Betreuung. Es ist notwendig, dass eine Pflegeperson im Pflegegutachten eingetragen wurde. Kombinierbar mit anteiliger Kurzzeitpflege (806,00€).

Die Kurzzeitpflege kann für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Dies gilt z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Krisensituationen.

Pflegebedürftige haben Anspruch auf monatliche Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, tragen zur Hygiene bei und die Pflegekassen zahlen einen Zuschuss von 40€ dazu.